Reiserücktrittskosten-Absicherung

 

Unser langjähriger Bonus für Sie –
als treue Kunden!

Eine Reiserücktrittskosten-Absicherung für Busreisen ist größtenteils im Reisepreis enthalten (beachten Sie dazu das Leistungspaket). Diese übernimmt den Großteil der anfallenden Stornierungskosten, wenn Sie oder eine mitreisende Person im selben Zimmer einen Unfall haben, schwer und unerwartet erkranken oder versterben.

Lediglich eine Bearbeitungsgebühr von bis zu maximal € 100,- je Person können anfallen:
Bei einer Stornierung bis 4 Werktage vor Reisebeginn fallen 50,00 € p. P. an
ab 3 Werktage bis 1 Tag vor Reisebeginn fallen max. 100,00 € p. P. an.
Bei Reisen unter 150 € bleibt die Bearbeitungsgebühr immer bei 50,00 € p. P.!

Der Veranstalter ist unverzüglich zu informieren, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Das versicherte Ereignis muss unbedingt vor der Stornierung eingetreten sein, andernfalls handelt es sich nicht um einen Fall der Reiserücktrittskosten-Absicherung.

Die Stornierung muss zwingend vor Reiseantritt (Stornierung vor dem 1. Reisetag; am Anreisetag selbst fallen mind. 90% Stornokosten an, lt. AGB´s) erfolgen. Die Reiseabsage
muss telefonisch und zusätzlich in schriftlicher Form bei uns eingegangen sein. Es muss unverzüglich ein ärztliches Attest (spätestens 7 Tage nach Stornierung) vorgelegt werden.

Sonderleistungen (wie bestellte Eintrittskarten, Zuschläge für Einzelzimmerbelegung aufgrund von Teilstornierungen, Kosten für Extrabestellungen bzw. Reservierungen auf Kundenwunsch etc.) unterliegen nicht der Absicherung und sind im Schadensfall in voller Höhe zusätzlich zu tragen bzw. vorher separat zu versichern.

Die Rücktrittskosten-Absicherung gilt lediglich für Busreisen.
Flug-, Schiffs- oder andere Sonderreisen sind, sofern nicht im Leistungspaket ausgewiesen, davon ausgenommen.
Für weitere Reise-Versicherungen (Gepäck, Krankheit, Eintrittskarten etc.) empfehlen wir den Abschluss einer zusätzlichen Reiseversicherung.
Die RRA kann nicht aus dem Reisepreis heraus gerechnet werden!

Für den Fall einer Erkrankung bzw. eines Unfalls während einer Reise empfehlen wir weiterhin dringend den Abschluss einer zusätzlichen Reiseversicherung!
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Jegliche Reiserücktrittskosten-, Gepäckkosten-, oder Reisekrankenversicherungen können Sie selbstverständlich auch bei uns buchen!

Wir beraten Sie gerne ausführlich zu den einzelnen Versicherungen!

 

WICHTIG!
Pandemie-bedingter Rücktritt (z. B. durch die Infektion mit SARS-CoV-2) ist leider kein abgesichertes Ereignis. Sollten Sie das Risiko einer Corona-Infektion vor Reisebeginn oder während der Reise versichern wollen, empfehlen wir Ihnen zusätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie die Zusatzversicherung (Corona-Reiseschutz) über die Hanse Merkur zu buchen. Wir beraten Sie gerne!

Weitere Informationen dazu finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.

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Gut versichert! Sorgenfrei vor und während Ihres Urlaubs…

Mit Sicherheit eine schöne Reise – Hanse Merkur
 
Bei einigen Reisen bzw. Reisearten (Flugreisen, Schiffsreisen, Ferienzielfahrten) ist nicht unsere Frankenland Reiserücktrittskosten-Absicherung inkludiert. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Reiseversicherung über unseren Partner Hanse Merkur.
 
Aber auch bei den Reisen, wo der Frankenland-Schutz schon dabei ist, sollte bei Auslandsreisen an eine Auslandskranken-Versicherung gedacht werden oder bei Musicalreisen z. B. an eine Eintrittskarte-Versicherung.
 
Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu diesem Thema! Beratungshotline: 09534 – 9220 20

 

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